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Aus den Akten (4)


Zu dem Synagogenbrand in Langen wurden auch weniger prominente Personen vernommen. Hier drei Beispiele:

Georg Luley:
Langen, den 14. August 1947, Ortspolizeiverwaltung Langen. Im Amtsgerichtsgefängnis Offenbach/Main aufgesucht den Georg Luley geb. am 10.5.91 in Langen, verheiratet, wohnhaft in Langen, Rosa Luxemburgstrasse 3. Mit dem Gegenstand seiner Vernehmung bekanntgemacht und zur Wahrheit ermahnt, erklärt zur Sache folgendes:

Am Tage des Synagogenbrandes, das genaue Datum kann ich heute nicht mehr angeben, arbeitete ich bei meiner Firma, Deutsche Gold- und Silber-Scheideanstalt, in Frankfurt/Main. Als ich nach Beendigung meiner Arbeit gegen 13,00 Uhr nach Langen kam, hörte ich schon durch Gespräche am Bahnhof, dass am heutigen Tage die Synagoge in Brand gesteckt und Zerstörungen von Judenwohnungen vorgenommen worden seien. Ich selbst habe damit nichts gemein. Ich war, wie ich bereits oben erwähnte, den ganzen Tag über auf meiner Arbeitsstelle in Frankfurt/Main.

Im Lager Hersbruck, es wird im August 1945 gewesen sein, sagte mir der frühere Bürgermeister Göckel, der dort ebenfalls inhaftiert war, bei einem Gespräch, dass ich und der Peter Sehring morgen vernommen werden sollten und wir Beiden der Brandlegung bezw. Zerstörung der Synagoge beschuldigt wären. Des weiteren sagte er, lasst Euch das nicht anhängen, Umbach hat am Telefon zugehört, wie Barth den Befehl an Ludwig Schwinn gegeben hat mit folgenden Worten: "Ludwig, Du hast die Ehre, die Synagoge anzustecken." Am anderen Tage wurde ich von der dortigen C.T.C. vernommen und habe dort dieselben Aussagen gemacht.

Des weiteren möchte ich noch folgende Aussage machen: Der Ortsgruppenleiter Barth sagte offen in der nächsten Parteimitgliederversammlung, der ich selbst beiwohnte: "Langen ist judenfrei." Dies ist die reine Wahrheit, weitere Angaben kann ich in obiger Sache nicht machen.

Philipp Trautmann (Datum vermutlich wie oben):
Im Amtsgerichtsgefängnis Offenbach/Main aufgesucht den Oberpostinspektor Philipp Trautmann geb. am 10.12.82 in Reichelsheim/Odenwald, verheiratet, wohnhaft in Langen, Odenwaldstrasse 15. Mit dem Gegenstand seiner Vernehmung bekanntgemacht und zur Wahrheit ermahnt, erklärt zur Sache folgendes:

Mit der Brandlegung bezw. Zerstörung der Synagoge habe ich nichts zu tun. An dem Tage des Synagogenbrandes hatte ich Dienst in Frankfurt/Main, Postamt 10 Frankfurt/Main-Süd. Gegen 21.00 - 22.00 Uhr kehrte ich an dem Tage nach Langen zurück. Dort hörte ich von meiner Frau über die Brandlegung der Synagoge. Angaben, wer die Brandlegung bezw. Zerstörung getätigt haben, kann ich nicht machen. Des weiteren habe ich mich dafür auch später nicht interessiert, da ich keinerlei parteilichen Dienst mehr gemacht habe.

Die Aussagen des Peter Schmidt vom 8.4.46 wurden mir vorgelesen. Die Aussagen, die meine Person betreffen, muss ich als unwahr zurückweisen. Einen Grund, warum Peter Schmidt mich beschuldigt kann ich nicht angeben. Des weiteren verbleibe ich bei meinen Aussagen, weil sie der Wahrheit entsprechen.

Als Zeugen, dass ich am Tage des Synagogenbrandes in Frankfurt/Main gearbeitet habe, benenne ich den jetzigen Behördenangestellten Pförtner, der seinerzeit am Paketannahmeschalter war und mit dem ich persönlich zwischen 19.00 und 11.00 Uhr gesprochen habe.
Nachtrag von Trautmann:
Zusatz: Laut Schreiben vom 15.8.47 möchte Trautmann seinen Aussagen vom 14.8.47 noch folgendes anfügen.

Zu dem am 14.8.47 festgelegten Schriftsatz betreffs des Synagogenbrandes in Langen bitte ich noch folgenden Satz nachzutragen:

Ausserdem bitte ich alle am Synagogenbrand beteiligten Angeklagten und den ehemaligen Ortsgruppenleiter Barth eidlich zu vernehmen, ob ich irgendwie am Synagogenbrand beteiligt gewesen bin, oder ob mich einer an der Brandstätte gesehen hat.

Rudolf Pförtner:
Polizeiverwaltung Langen. Langen, den 28.August 1957 -Vernehmung- Auf Vorladung erscheint der Verw. Angestellte Rudolf Pförtner geb. am 20.9.97 in Langen, verheiratet, wohnhaft in Langen, Rheinstrasse 22. Mit dem Gegenstand seiner Vernehmung bekanntgemacht und zur Wahrheit ermahnt, erklärt zur Sache folgendes: Die Vernehmungsniederschrift des Philipp Trautmann vom 14.8.47 wurde mir auszugsweise vorgelesen. Die Angaben, die meine Persion betreffen, entsprechen nicht der Wahrheit, da ich mich nicht entsinnen kann, je mit dem Mann gesprochen zu haben.

In Erwiderung auf die Aussage Luleys hat Heinrich Göckel später einen Nachtrag verfasst, das Datum ist nicht angegeben:

Die Aussagen des Georg Luley wurden mir auszugsweise vorgelesen. Ich möchte mich hierzu wie folgt äussern: Es entspricht nicht der Wahrheit, dass ich im Lager Hersbruck zu Georg Luley sagte, dass er und Peter Sehring morgen vernommen werden sollte, denn das Datum der einzelnen Vernehmungen konnte ich nicht wissen. In jenen Tagen traf ich im Lager Hersbruck Georg Luley und Peter Sehring. Im Laufe unserer Unterhaltung erzählten mir beide sie seien vernommen worden und der Brandlegung bezw. der Beteiligung bei der Brandlegung an der Synagoge zu Langen beschuldigt. Hierauf sagte ich zu beiden, das glaube ich nicht, lasst Euch die Sache nicht aufhängen, denn mein damaliger Oberinspektor Umbach erzählte mir, er haben ein Telefongespräch mit angehört zwischen Barth und dem auf dem Gaswerk beschäftigten Ludwig Schwinn. Das Gespräch hatte etwa folgenden Inhalt: Ludwig komme herauf, die Synagoge wird angesteckt, Du hast die Ehre mitzuwirken, teilzuhaben oder so ähnlich. Ob Schwinn der Aufforderung nachkam, weiss ich nicht. Zu bemerken ist noch, dass die Mitteilung des Telefongespräches zwischen Barth und Schwinn, einige Jahre nach der Brandlegung erfolgt ist. Auch Peter Sehring müsste sich dieser Angelegenheit erinnern können, da er mich gerade über diese Angelegenheit im Gefängnis in Offenbach befragte. Dies ist die reine Wahrheit, weitere Angaben kann ich nicht machen.

     
   
     


11.11.21 11:38 breiter Kristof [0 Kommentare]