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Der Gattenmörder aus Langen


Jakob Theodor Amendt bzw. Amend (19.4.1843 - 26.4.1885) war Landgerichtsassessor, zunächst in Ortenberg und später in Langen. Im Jahr 1878 erlangte er traurige Berühmtheit. Die Karlsruher Zeitung schreibt am 25.10.1878:
Eine entsetzliche Kunde durchfliegt unser Städtchen. Die Ehefrau des Großh. Landgerichts-Assessors Amendt befand sich im Wochenbett. Der günstige Verlauf desselben wurde durch einen vorige Woche in der Nähe der Wohnung ausgebrochenen Brand derart gestört, daß nach einigen Tagen die Aerzte nicht nur die Hoffnung einer Rettung gänzlich aufgaben, sondern der Unglücklichen nur noch eine sehr kurze Lebensfrist voraussagten. Dieselbe lag in den furchtbarsten Schmerzen und soll ihren darob verzweifelten Mann, mit dem sie in glücklicher Ehe lebte, um eine rasche Erlösung angefleht haben. Dieser, heißt es, habe jene Schmerzen nicht länger mit ansehen können, eine Schußwaffe ergriffen und seiner Ehefrau eine Kugel durch die Schläfe geschossen. Die Leiche wurde bereits verflossenen Sonntag zu Darmstadt beerdigt, während Landgerichts-Assessor Amendt in seiner Wohnung in vorläufiger Haft gehalten wird. An dem Vorfall selbst ist natürlich nichts zu verheimlichen, die Sache befindet sich in den Händen der Justiz. Es sollen Anzeichen von einem geistigen Gestörtsein des bedauernswerten Mannes vorliegen, auf welche dessen tadelloses Vorleben und die ganze Natur seiner That an sich schon hinweisen müssen. (Wie von anderer Seite mitgeteilt wird, erschoß der unglückliche Mann seine hoffnungslos darniederliegende Gattin in Gegenwart der Krankenwärterin mit den Worten: "Ich kann's verantworten." Aus der bis zu der schrecklichen Katastrophe so glücklichen Ehe sind vier Kinder am Leben.)
Der Sterbeanzeige dieser Ehefrau, nämlich Caroline Amendt, entnehmen wir den genauen Zeitpunkt der Tat:
Langen am 19ten October 1878. Auf Mittheilung des Großhl. Landgerichts Langen vom 19ten October 1878 ist am neuzehnten October eintausend achthundert acht und siebenzig vormittags zwölf Uhr vier Minuten gestorben Caroline, Gattin des Großherzoglichen Landgerichts-Assessors Theodor Amend von Langen am 27ten Juli 1847 geborene Tochter des Großherzoglichen Rendanten Balthasar Schmidt zu Bad Nauheim und dessen verstorbener Ehefrau Auguste geb. Gießler evangelischer Confession. Der Standesbeamte Dröll
Das mit den "vier Kindern am Leben" stimmt übrigens nicht ganz. Die beiden hatten zwar zusammen vier Kinder, ihr erster Sohn Ernst Balthasar Heinrich Friedrich hat allerdings nur wenige Monate gelebt. Zweites Kind war Otto Amend, das dritte Kind Sophie Babette Auguste. Wenige Tage vor der Tat hatte Caroline Amendt das viertes Kind bekommen, ihr Mann hatte das selbst auf dem Standesamt gemeldet:
Langen, am 14ten October 1878. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach bekannt, der Großherzogliche Landgerichts-Assessor Jakob Theodor Amend, wohnhaft zu Langen, evangelischer Religion, und zeigte an, daß von der Karoline Amend geb. Schmidt seiner Ehefrau, evangelischer Religion, wohnhaft bei ihm zu Langen in seiner Wohnung am zehnten October des Jahres tausend acht hundert siebenzig und acht, vormittags um achteinhalb Uhr ein Kind weiblichen Geschlechts geboren worden sei, welches die Vornamen Marie Antonie erhalten habe.

Marie Antonie lebte leider auch nur knapp 5 Monate und starb am 9. März des Jahres darauf.

Die Meldung vom "Familiendrama der düsteren Färbung" machte in ganz Deutschland die Runde. Auch wird über die rechtliche Bewertung der Tat spekuliert. Im Düsseldorfer Volksblatt lesen wir am 3.11.1878:
Hessische Blätter brachten dieser Tage eine ganz grausige Mittheilung: Der Landgerichts-Assessor Amendt in Langen bei Darmstadt hat, wie sie melden, seine angeblich dem Tode nahe Frau erschossen, um ihr die Leiden zu kürzen. Wie behauptet wird, hätte die in Folge einer Blutvergiftung in außerordentlichen Schmerzen daliegende Frau ihren Mann angefleht, ihr den Tod zu geben. Es hat dies nach dem deutschen Strafgesetzbuch für die Charakteristik der That nichts Entscheidendes, während das früher in Geltung stehende hessische Strafgesetzbuch die Tödtung auf ausdrückliches Begehren des Getödteten als ein eigenes, milder zu bestrafendes Vergehen behandelte. Assessor Amend betheiligte sich unter der persönlichen Aufsicht des Untersuchungsrichters noch an der Beerdigung seiner Frau, die in Darmstadt stattfand. Der fungierende Geistliche hatte, wie man erzählt, keine Kenntnis von der Erschießung der Frau Amendt. Darüber, ob der Zustand der Frau ein hoffnungsloser gewesen, ist noch keineswegs etwas Positives festgestellt; ein zu Rathe gezogener auswärtiger Arzt hatte am Tage vorher noch nicht alle Aussicht abgeschnitten, während unmittelbar vor der That der behandelnde Arzt den Fall für hoffnungslos erklärte. Die Schußwunde war zwar an sich nicht absolut tödtlich, war es aber im concreten Falle, da die Kräfte der Leidenden schon erschöpft waren. Bei dem durchaus tadellosen Vorleben des Gattenmörders, bei der tiefen und zärtlichen Neigung, die ihn für sein Opfer beseelte, und bei dem Umstande, daß ihm als Juristen wohl bekannt sein mußte, daß das wenn auch verfallene Leben doch nicht um eine Minute gekürzt werden durfte, kann kaum etwas Anderes angenommen werden, als daß im Augenblick der unseligen That der Sinn des Thäters umnebelt, die Freiheit des Willens ausgeschlossen war. Es scheint freilich damit im Widerspruch zu stehen, daß der dermalige Zustand des Angeschuldigten keineswegs ein unzurechnungsfähiger genannt werden kann. Jedenfalls hat der Thäter das Scheußliche im Zustande einer außerordentlichen Erregung vollbracht. In den Annalen der Criminaljustiz dürfte kaum ein ähnlicher Fall verzeichnet sein. Allen Umständen nach dürfte das blutige Familien-Drama im Schwurgerichtssaal seinen Abschluß finden und es der Jury beschieden sein, die Frage der Zurechnungsfähigkeit des Angeschuldigten zur Zeit der That zu lösen.
Wie genau die weiteren Ermittlung und Gerichtsverfahren verlaufen sind, weiss ich nicht. Aber am 5.1.1879 liest man in den Dresdner Nachrichten:
Assessor Amendt in Langen (Hessen), der seine kranke Frau auf deren Bitte erschoß, weil er sie nicht leiden sehen konnte, ist vor einigen Tagen in die Irrenanstalt nach Heppenheim gebracht worden.
Auch noch Jahre später befasst sich die Presse mit dem Fall, so z.B. die Karlsruher Zeitung am 10.7.1885:
Aus Hessen, 7. Juli. Der Hessische Landgerichts-Assessor Amend in Langen lebte mit seiner jungen, von ihm zärtlich geliebten Gattin in der glücklichsten Ehe. In den 70r Jahren erkrankte die Frau an einer unheilbaren Krankheit; nach Wochen schien das Ende herangenaht, die Aerzte setzten dem jugendlichen Leben bloß noch wenige Stunden Frist. Die Kranke litt sichtlich die größten Schmerzen. Da nahm der trostlose Gatte, der absolut keine Hoffnung mehr hatte, das theure Leben zu retten, ein geladenes Gewehr von der Wand und ein wohlgezielter Schuß tödtete die Frau im Bette. Ohne Zweifel wollte der Gatte die heftigen Schmerzen seiner der Auflösung nahen Gattin abkürzen. Die That war aber bei dem zärtlichen Verhältnis, in dem die beiden Ehegatten zu einander standen, immerhin so ungeheuerlich, daß die Frage nach einer Erforschung der geistigen Gesundheit des in Anklagezustand Versetzen nahe genug lag. A. wurde in der That, da diese Frage verneint wurde, außer Verfolgung gesetzt. Diese Entscheidung fand nicht die allgemeine Billigung, da A. bis zur unseligen That aktiv im Dienste war und man bisher in keiner anderen Beziehung eine Störung seiner geistigen Gesundheit zu beobachten Gelegenheit hatte. Nach seiner Pensionierung wirkte er einige Zeit als Rechtsanwalt am Amtsgericht in L. und siedelte später nach Karlsruhe über, wo er in der Versicherungsbranche thätig war. Schließlich mußte er in einer Irrenanstalt aufgenommen werden, bis dieser Tage seine Auflösung erfolgt. Die vorgenommene Sektion ergab, wie der "D. Ztg." geschrieben wird, eine zweifellos auf Jahre zurückreichende Degeneration des Gehirns. Die gerichtliche Entscheidung hatte somit s.Zt. das Richtige getroffen. Der Fall ist jedenfalls einer der interessantesten der Kriminaljustiz; ein solches Motiv zur Vernichtung eines Menschenlebens dürfte nur sehr selten vorgelegen haben.

Pensioniert wird Amendt 1879. Tatsächlich bekommt er aber trotz seiner Vorgeschichte 1880 die Zulassung als Rechtsanwalt am Amtsgericht Langen und gibt sie 1883 wieder auf. Vermutlich 1882 heiratet Amend erneut, mit seiner zweiten Frau Charlotte hatte er noch zwei Kinder (eines in Karlsruhe und eines in Mannheim geboren). In Mannheim finden wir ihn im Vorstand der Reichs-Versicherungs-Anstalt.

Die letzte Zeit seines Lebens verbrachte Theodor Amend in einer Anstalt. Höchstwahrscheinlich zieht seine Frau nach seinem Tod wieder nach Langen, 1900 steht dort im Adressbuchbuch "Amend, Theodor, Assessor Witwe, Darmstädterstraße 23".


25.11.21 15:19 breiter Kristof [1 Kommentar]