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Belangloses in unregelmäßigen Abständen

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Frage


Eine Frage ans Fachpublikum: Wenn man öffentlich dazu aufruft, den Typen aus der Seitenbacher-Werbung zu erschiessen, dann kann man sich doch sicher auf Notwehr berufen, oder?


28.09.11 18:08 breiter Kristof [16 Kommentare]